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Liste der Geschützten Vögel bei Windparkanlagen

Der Ausbau der Windkraft kann sich negativ auf Vögel und Fledermäuse auswirken. Doch es kommt vor allem darauf an, wo Windräder gebaut werden...

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Stellungnahme - einige weitere Stichpunkte 

Hier möchten wir euch einige Stichpunkte und Themenanregungen bieten die euch bei der Formulierung eurer Stellungnahme helfen soll. 

Geschützte Vögel bei Windparkanlagen

Der Ausbau der Windkraft kann sich negativ auf Vögel und Fledermäuse auswirken. Doch es kommt vor allem darauf an, wo Windräder gebaut werden. Unter anderem werden Greifvögel besonders häufig als Kollisionsopfer gefunden. 
Auch die Abstände zu Greifvogelhorsten sind  ein häufiger Grund für Auseinandersetzungen um Standorte von Windkraftanlagen. 

Hier findet ihr eine Liste der geschützten Vögel bei Windparkanlagen. 

  • Seeadler
  • Fischadler
  • Schreiadler
  • Steinadler
  • Wiesenweihe
  • Kornweihe
  • Rohrweihe
  • Rotmilan
  • Schwarzmilan
  • Wanderfalke
  • Baumfalke
  • Wespenbussard
  • Weißstorch
  • Sumpfohreule
  • Uhu


Bitte Helft alle mit und berichtet uns über Sichtungen und erwähnt diese in eurer Stellungnahme. 

Liste der geschützten Vögel

Zum herunterladen bitte den Download-Knopf "klicken".

Der Download erfolgt über den Anbieter "Dropbox ", eine Anmeldung ist nicht erforderlich.


Unser Flyer zum selbst ausdrucken 

Helft uns mehr Menschen zu erreichen. Es ist besonders wichtig so viele Mitbürger wie möglich über dieses wichtige Thema zu Informieren.
Ihr könnt uns dabei helfen, z.B. in dem Ihr unseren Flyer ausdruckt und an eure Freunde, Kollegen oder Nachbarn weiter gebt.

 

Zum herunterladen bitte den Download-Knopf "klicken".

Der Download erfolgt über den Anbieter "Dropbox ", eine Anmeldung ist nicht erforderlich.


Stellungnahme - einige weitere Stichpunkte 

Hier möchten wir euch einige Stichpunkte und Themenanregungen bieten, die euch bei der Formulierung eurer Stellungnahme helfen sollen.

Gemeinde Lalendorf – 6 Windgebiete vorgeschlagen


Erholungsgebiete

 • 3 Gebiete (Vogelsang, Lübsee und Vietgest) liegen direkt an einem See (Schillersee, Tiefer Ziest und Hofsee)

• Ufer dieser Seen werden regelmäßig zur Naherholung durch Anwohner (so auch

von uns) und Touristen genutzt

• Schillersee u Tiefer Ziest - seit Jahrzehnten Bootshäuser bzw. Ferienhaussiedlung

sowie je ein gepflegter Badestrand

• Badestrände wurden in letzten Jahren aufwendig mit Fördergeldern und

Gemeindegeldern in Stand gesetzt

Vogelschutz/ Naturschutz

• die WEA (Windenergieanlagen) werden direkt in den Naturpark „Mecklenburgische Schweiz“ gebaut

• durch Form der Seen bzw. der Ufer, werden diese von Mensch und Tier genutzt

• Herbst und Frühjahr werden die Seen als Rastplätze durch riesige Scharren an

Wasservögel genutzt

• auf Wiesen und Ackerflächen sieht man viele Kraniche, Gänse und Schwäne,

• zu diesen Zeiten sieht man viele Vögel fliegen, wie zu hunderten an Gänsen und

Kranichen, Enten und auch Kormoranen

• im Sommer kann man in der Luft viele Greifvögel beobachten (Rotmilan,

Schwarzmilan und Rohrweihe)

• in der Nähe der Seeufer und der umliegenden Flächen sieht man diese vermehrt

bei der Nahrungssuche

• im Herbst kann man vermehrt junge Seeadler bei ihren Flügen zwischen den Seen

beobachten

• Schreiadler mit Jungvögel wurden in Mamerow und Dersentin gesichtet
(Bitte keinen Namen und keinen Ort angeben - zum Schutz des Vogels)

• des Weiteren gibt es hier sehr viele Fledermäuse und Amphibien (stehen unter

internationalen Schutz)

• in den Vorschlagsgebieten brüten auch Rotmilane sowie Schwarzmilan und auch

der Weißstorch

Wertminderung der Grundstücke/ Häuser

• geplante Windgebiete mit 2,1% Flächenanteil (Überbebauung)

• nimmt riesige ländliche Fläche ein - zerstörtes Landschaftsbild (Vernichtung der

unverbauten Landschaft)

• Geräuschkulisse (natürliche Landruhe nicht mehr gegeben)

• Wohnort = Erholung (durch die schöne Natur vor der Haustür) – nicht mehr gegeben

• Dauerstress, Infraschall – führt womöglich zu gesundheitlichen Schäden

• Depressionen durch die entstandene Situation und durch Anblick der

Verstümmelung der Natur

> All das macht das Wohnen in Mamerow und Umgebung zukünftig unattraktiv


Existenzen/ Lebensplanungen werden zerstört – Existenzängste

• Eigentum (Haus mit Grundstück) – dient zur Altersvorsorge – dann nicht mehr

gegeben > Abwertung

• Kinder/ Enkelkinder übernehmen Elternhaus evtl. nicht mehr

• Erholungswert und Lebensqualität gehen verloren

• Gemeinde hat viele Ferienwohnungen, ist touristisch sehr gefragt (unverbaute

Natur) - Tourismus bleibt in Zukunft aus

(Vermietung von Ferienwohnungen – wird für Urlauber unattraktiv)

Erhalt der Kulturgüter

• Herrenhäuser: Vogelsang, Vietgest und Dersentin

• durch enorme Investitionen durch Eigentümer saniert u restauriert mit

Unterstützung durch Fördermittel gerettet

• Erhalt stark gefährdet, da auf Zustrom von außen angewiesen

vorhandene Anlagen mit kritischem Charakter

• Biogasanlage zwischen Orten Raden, Vogelsang und Mamerow – wurde diese

berücksichtigt?

• Gasleitung

Dorf Mamerow

• in letzten Jahren – deutlich vergrößert und verjüngt

• alte leerstehende Häuser haben neue Eigentümer erhalten und wurden aufwendig

saniert und modernisiert

• zusätzlich entstanden auch viele Neubauten durch junge Familien

• Dorf bekommt wieder den Charakter, den es früher schon mal hatte

• Bewohner - alle Generationen vertreten

• Kinder erleben Dorfleben

• DORFGEMEINSCHAFT wird in Mamerow ganz groß geschrieben

Klares Fazit

• sprecht euch in einem abschließendem Satz klar gegen den Planungentwurf bzw. die geplanten "Vorranggebiet für Windenergieanlagen" in und um Lalendorf aus.




Fragen zum Entwurf:

1. WEA (Windenergieanlagen) sind mit Kameras versehen. Inwieweit greift man

dadurch in das Persönlichkeitsrecht ein?

2. Da die Windräder bis auf die Grenze der Flächen gebaut werden dürfen, wie weit

wird die Abstandregelung (mit Blick auf die Rotoren) eingehalten

(Vogelschutzgebiet und Wohngebiet)?

3. Warum fehlt der Umweltbericht zum 1. Entwurf (S. 4)? Laut Bundesgesetz müsste

der Umweltbericht zum 1. Entwurf mit vorgelegt werden, da er die

umweltbezogenen Erwägungen des Planungsträgers für die Öffentlichkeit

nachvollziehbar macht.

4. Was passiert mit unseren Straßen während und nach der evtl. Bauphase? Sind

diese für Schwerlasttransporte ausgelegt oder werden weitere zusätzliche

Landschaftsflächen dafür genutzt?

5. Wie wird mit der Wertminderung der Grundstücke der Anwohner umgegangen?

Es wäre schön, wenn Ihr (nur wenn ihr es möchtet) den nachfolgenden Satz unter eurer Stellungnahme schreibt, um den Druck etwas zu erhöhen:


„Ich/ Wir behalte(n) mir(uns) vor, den Text meiner (unserer) Stellungsnahme an anderer Stelle zu veröffentlichen.

 Eure Stimme zählt und muss gehört werden!

Bis zum 1. März 2024
können alle Bürgerinnen und Bürger zum Entwurf Stellung nehmen.

• per E-Mail an: beteiligung[at]afrlrr.mv-regierung.de
• per Online-Formular unter www.raumordnung-mv.de
• per Brief an: 

Planungsverband Region Rostock, 
Doberaner Straße 114, 
18057 Rostock

• mündlich (zur Niederschrift) an der oben genannten Anschrift