Zerstört nicht unsere Heimat!

Wenn wir nicht jetzt gemeinsam für unsere Natur einstehen, wird sie unwiederbringlich zerstört.

Genau jetzt und direkt vor unserer Haustür!


Unsere Welt ist ein spannender Ort, voll von erstaunlichen Wesen und atemberaubender Natur. Der Mensch per se müsste sich der Erhaltung dieser Natur verpflichten, denn ohne sie sind wir verloren.

Dies ist eine private Webseite. 

Sie dient ausschließlich Informationszwecken.

Windkraftanlagen im Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See 

Windparks in und um Lalendorf

Der Planungsverband der Region Rostock hat einen Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock veröffentlicht. Dieser ist im Internet unter www.planungsverband-rostock.de sowie unter www.raumordnung-mv.de einsehbar.
Geplant sind "großflächige Windparks" in und um Lalendorf. Betroffen sind fast alle Ortsteile. 

Oh wie schön ist (war?) Mamerow....

Impressionen einer bedrohten Schönheit, inmitten unserer Gemeinde:
Zur Galerie

Engagement für das Gemeinwohl

Die aktuelle Situation hat uns vor Augen geführt, wie wichtig eine stabile Gemeinschaft ist, die sich gemeinsam für ihre Belange einsetzt.

Die Dorfgemeinschaft Mamerow gründete nun eine Wählergemeinschaft, um an den Kommunalwahlen 2024 teilzunehmen und so einen positiven Einfluss auf die weitere Gemeindepolitik nehmen zu können.

Nach der erfolgreichen Gründungsveranstaltung der Wählergemeinschaft "Dorfgemeinschaft Mamerow" (DGM) am 7. März, wurden die Kandidaten für die Gemeindevertretungen durch die Mitglieder nominiert und gewählt.

Die Kandidaten für die Kommunalwahl 2024 der Wählergemeinschaft "Dorfgemeinschaft Mamerow" (DGM) sind:

  • Reiner Stüwe
  • Rigo Schmidt
  • Franziska Cruße
  • Stefan Sperling


Die Kommunalwahlen finden am 9. Juni statt.

Wir suchen weiterhin interessierte und engagierte Einwohner der Gemeinde Lalendorf, die mit uns gemeinsam diesen Weg gehen möchten.

"
Die Gemeindevertretung ist ein Organ der Gemeinde und die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde.

Die Gemeindevertreter üben ihr Amt nach ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung, im Rahmen des geltenden Rechts aus."

Wer Interesse an einem Beitritt in die Wählergemeinschaft hat, oder uns anderweitig unterstützen möchte, kann uns einfach eine eMail senden:
DGM (at) kulturacker-mamerow.de



Stellungnahmen zum Planungsentwurf 1/2024

Hier möchten wir euch einige Stellungnahmen, die im Zuge des Beteiligungsverfahrens an den Planungsverband gesendet wurden, zur Einsicht bereitstellen : 

Stellungnahmen zum Nachlesen...

Familie Draack, Mamerow:


Einwendung 


Stellungnahme zum Entwurf des neuen Regionalen Raumentwicklungsprogramms Rostock - die Region Rostock, in Bezug auf die Vorranggebiete für Windenergieanlagen im Bereich Lalendorf, Mamerow, Vogelsang, Raden und Groß Wokern.


Sehr geehrte Damen und Herren, 
 wir erklären hiermit ausdrücklich, dass wir uns durch die Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen persönlich betroffen fühlen. Bei der Ausweisung sind sowohl öffentliche als auch Belange des Gemeinwohls zu berücksichtigen und abzuwägen. Eine Berücksichtigung des Gemeinwohls, also unserer Belange der Anwohner, können wir aus dem veröffentlichtem Entwurfsunterlagen nicht erkennen. 

Die Ausweisung dieser Vorranggebiete für Windenergieanlagen ist einem virtuellem Spatenstich zur Errichtung der Windkrafträder gleichzusetzen.


Daher erheben wir nachstehende Einwendungen gegen den oben genannte Entwurf und der darin angeführten Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen: 

1. Brandschutz: In den angrenzenden Wald- und Wiesenstücken besteht über längere Trockenzeiträume höchste Waldbrandgefahr. Durch die Errichtung von Windenergieanlagen wird dies weiter verschärft durch mögliche Gondel bzw. Flügelbrände. Brände entstehen entweder durch den laufenden Betrieb oder auch durch Blitzschlag und verursachen weite Feuerherde, die wie vor kurzem gut zu sehen war, schwer oder nicht kontrollierbar sind. Wenn eine Brandlöschung laut Handlungsanweisung der Feuerwehren fast unmöglich ist, werden umliegende Ortschaften mit erfasst. Die direkt am Waldrand gebaute Bootshaussiedlung am Schillersee wären somit akut brandgefährdet. Wo bleibt da der Schutz für das menschliche Leben? Die Unversehrtheit des Menschen ist in Deutschland Verfassungsinhalt! Dafür liegt kein wirkungsvolles Brand- und Katastrophenschutzkonzept vor. 

2. Gesundheit: Windkrafträder produzieren außer Energie auch Infraschall. Es gibt mittlerweile bereits ausreichend Forschungsergebnisse, in denen eingeschätzt wird, dass bei einer dauerhaften tieffrequenten Geräuscheinwirkung auf den menschlichen Körper mit gesundheitlichen Folgen zu rechnen ist. Die hier angenommenen Entfernungen von 800 und 1000 Meter zu uns, den Anwohnern, beruhen auf einer veralteten Normierung und Gesetzgebung. Heute weiß man, dass Infraschall auch noch in 10 Kilometern Entfernung messbar ist. 

Allein der Gedanke daran, Tag und Nacht neben einem Windpark leben und diesen tagtäglich für den Rest unseres Lebens sehen und Hören zu müssen, macht uns krank. Wir haben große Angst vor der Zunahme der Lärmbelästigung, insbesondere auch auf die Störung der Nachtruhe. Besonders die Lärm und Lichteffekte, vor allem nachts, können das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen und anderen Erkrankungen erheblich erhöhen.

3. Immobilien: Die Errichtung von Windkrafträder führt unweigerlich zur Wertminderung von Immobilien in der Nähe derartiger Anlagen. Wir hatten uns für ein Leben in Mamerow entschieden, um die von uns dringend benötigte Ruhe und Erholung zu erhalten. Darüber hinaus ist die Immobilie auch eine Wertanlage zu unserer Altersvorsorge, die uns durch die Errichtung von Windkrafträder zu großen Teilen versagt würde, so dass wir Gefahr laufe, ein Armutsfall zu werden. Welche öffentlichen Gründe stehen dafür, dass wir eine Wertminderung unseres Grundstückes aufgrund der Errichtung von Windkrafträder in Kauf nehmen sollen und persönlichen und finanziellen Schaden erleiden? 

4. Naturschutz: Durch die Errichtung der Windkrafträder wird das bestehende Landschaftsbild mit der einmaligen umliegenden Natur zerstört. Es handelt sich hier um die Zerstörung eines von uns Anwohnern genutztem Naherholungsgebietes. Flora und Fauna werden vernichtet und das ganze ökologische System entwertet. Der Wald würde in seiner Funktion als Nist- und Rückzugsort für unsere See- und Schreiadler massiv beeinträchtigt und verliert seine ökologische Funktion. Die Rückzugsmöglichkeiten für die heimische Tierwelt werden stark eingeschränkt und gewaltig zerstört. Zum Schutz der Landschaft und der Tierwelt, sowie zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts ist der Entwurf von uns abzulehnen. Die Errichtung von Windkrafträder in diesem Bereich liegt im direktem Flugweg der Seeadler von ihrem Nistgebiet in Vogelsang zu ihrem Nahrungsgebiet dem Schillersee und steht somit dem Naturschutzgesetz entgegen  - §§ 44 ff Bundesnaturschutzgesetz (Tötungsverbot geschützter Arten)! 

5. Tourismus: Durch die Errichtung der Windkrafträder erwarten wir erhebliche negative Auswirkungen auf unseren sanften Tourismus, der gerade von vielen Anwohnern in unserem und den umliegenden Dörfern mit viel Energie, Kraft und großem finanziellem Aufwand, ausgebaut wird. 

Daher lehnen wir den Planungsentwurf ab und fordern eine Überarbeitung des selbigen, unter der Berücksichtigung der oben aufgeführten Widerspruchspunkte.

Wir behalte uns das Recht vor, den Text unserer Stellungnahme an anderer Stelle zu veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen 

Norbert und Monika Draack

Stellungnahmen zum Nachlesen...

Dipl. Des. Dirk Ludwig, Mamerow:

 

Greater Rostock…


„Bestnoten bei der Lebensqualität durch Ostsee- und naturnahes Wohnen. In der Region Rostock wohnt und lebt man in Ostseenähe. Ob in der natürlichen Idylle des Landlebens oder im Umfeld städtischen Lebens, das Wohnangebot hält für jeden Geschmack und Geldbeutel das Passende bereit und ist im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland noch erschwinglich. Zudem machen eine gute öffentliche Mobilität, optimale Gesundheitsversorgung und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten sowie ein großes Angebot an abwechslungsreichen Freizeitmöglichkeiten in Kultur und Natur die Region so lebenswert.“

Mit diesen warmen Worten, des Welcome Center Region Rostock, wurde und wird um die Gunst der Fachkräfte im Land geworben. 

Und ja, auch wir waren diesem Ruf, vor nun schon über drei Jahren, gefolgt.

Auch die neuerliche Kampagne „Greater Rostock“ des Planungsverbandes verspricht eine „Region als Freiraum“ mit „malerischen Badestränden“, „idyllischen Rückzugsorten“, „romantischen Seen“, „erholsamer Luft“ und „blühende Landschaften“.

Und ja, so ehrlich müssen wir auch sein, denn genau das sind die Dinge die diese Region auszeichnen und für so manche Fachkraft auch der einzige Beweggrund sind, sich für ein Arbeitsstelle hier in der Region zu bewerben.

Wenn man zuvor im Umland von Universitätsstädten wie Mainz, Bonn, Köln oder dem Bergischen gelebt und gearbeitet hat, fällt es einem im ersten Moment doch sichtlich schwer, einem Standort wie Teterow, etwas gutes abzugewinnen. 

Diejenigen die sich entscheiden hierher zu kommen, tun dies aus den anfänglich zitierten Attributen. Sie bleiben weil sie die Schönheit dieser Region und die tief mit ihr verbundenen Bewohner schätzen und lieben gelernt haben.


Ein Schlag ins Gesicht,

nichts anderes ist es für jene die diesem Ruf gefolgt sind - ihr altes Leben, ihre Freunde, ihre Kollegen und ihre Familien zurückgelassen haben - und sich jetzt den Raumentwicklungsplan anschauen und sehen, dass mitten in ihrem „idyllischen Rückzugsort“, zwischen jenen „romantischen Seen“, ihren „malerischen Badestränden“ und der „blühenden Landschaft“ inmitten einer lebendigen und so umfangreichen wie atemberaubenden Natur- und Tierlandschaft, ein 120ha großer Windpark entstehen soll.

Und genau jener „Entwicklungsplan“ wird hier bei uns genau das Gegenteil von Entwicklung bewirken. Entgegen den Trends anderer dörflicher Gemeinden wird Lalendorf, genauer gesagt der OT Mamerow, immer jünger. Der Kindergarten bekommt stetig Zuwachs, denn viele junge Familien sind in den letzten Jahren in unsere Dorfgemeinschaft gezogen. 

Sie sanieren und restaurieren liebevoll die alten Häuser oder Bauen neu. Es wird viel in unser schönes Dorf investiert. So entsteht gerade in liebevoller Kleinarbeit ein kleines Urlaubsparadies inmitten von Mamerow. Das alte Gebäude wird, unter großem finanziellem Aufwand, komplett saniert und es entsteht eine kleine Campingoase mit Ferienwohnung und Naturpool für Gäste aus nah und fern. Wieder andere vermieten ihre Häuser in Mamerow oder die Bootshäuser am Schillersee als Ferienhäuser an stressgeplagte Ruhesuchende.

In der Urlaubszeit wir es hier nie langweilig. Ein stetiger Strom an Wanderer, Radwanderer, Camper und Urlaubs- oder Seminargästen der vielen nahegelegenen Übernachtungsmöglichkeiten halten für einen kurzen oder auch längeren plausch am Gartenzaun und erfreuen sich unserer tollen Natur und den frischen Hühnereier aus dem „Eierschrank“. 

Man trifft die Fahrradgruppe aus Argentinien auf ihrem Weg nach Helsinki, den Vanlifer auf dem Weg zu sich selbst, Pferdewanderer aus Bayern oder die Junggesellengruppe aus dem Pott. Alle diese, doch so unterschiedlichen Menschen, treffen sich hier bei uns, weil sie eines gemeinsam haben: sie lieben unsere Landschaft, unsere Tierwelt, und den unbeschreiblichen Sternenhimmel bei Nacht - unsere Oase der Ruhe.

Ja, man mag es auf den ersten Blick nicht glauben, aber wie zuvor schon beschrieben, wir sind ein Tourismusort (1). All diese Entwicklung der letzten Jahre wird in Folge des Entwicklungsplans vernichtet werden. Niemand möchte neben einem Windrad Campen. Niemand möchte mit seinem Pferd in der nähe eines Windrades reiten. Niemand möchte neben einem Windrad seinen Urlaub verbringen. Niemand möchte Seminare zu innerem Frieden und harmonischer Bewusstseinsentwicklung neben einem Windpark besuchen. Niemand möchte neben einem Windrad wohnen.

Der Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See ist für die Vielfalt und Schönheit seiner Landschaft und seiner reichen Natur bekannt. Und davon zehren die Menschen hier vor Ort. 

Der Schillersee und der Ziest dienen mit ihren Badestränden, Bootshäusern und Bootsanlegern nicht nur als Naherholungsgebiet für den gesamten Kreis, sie sind auch Brut- und Nahrungsgebiet für die ansässigen See- und Schreiadler. Man möchte fast meinen es gäbe nichts beeindruckenderes als früh morgens die Seeadler auf ihrem Flug zum Schillersee zu beobachten. 

Das wirklich beeindruckende aber ist die geballte Vielfalt und Schönheit der unmittelbar angrenzenden und zum großen Teil auch im Eignungsgebiet liegenden Landschaft und Natur. 

Essenziel für dieses „Habitat Schillersee“ sind auch die umliegenden Feuchtwiesen und Biotope, welche ihrem Planungsgebiet zum Opfer fallen würden. 

Sie sind Rast-, Nahrungs- und Lebensraum für unzählige Tierarten. Sie stehen räumlich und funktional miteinander in Verbindung, und bilden so mit ihrer Bioversität ein einzigartiges Biotopenkomplex. Jedes Jahr aufs neue treffen sich hier unzählige Gänse, Kraniche, Schwäne und andere Zugvögel. 

Das ganze Dorf fiebert, jedes Jahr aufs neue, auf die Ankunft der Störche hin und hofft das sie ihre Brut gut durch bekommen werden. 

Man kann hier stundenlang den Flugschulen der Rot- und Schwarzmilane zuschauen, wie sie über den umliegenden Feldern und Wiesen ihre Kreise ziehen. Und ja, es schmerzt mit anzusehen wie die Kornweihe, jedes Jahr aufs neue, das ein oder andere Huhn in meinem Freilauf schlägt um damit ihren Nachwuchs zu sichern.

Gerade diese hier beheimateten, seltenen und besonders Schützenswerte Großvogelarten und Flugjäger werden durch die rotierenden Anlagenteile einem erhöhtem Kollisionsrisiko ausgesetzt. Die zwischen Mamerow, Raden und Groß Wokern ausgewiesenen Planungsgebiete liegen zudem inmitten des Bewegungskorridores zwischen den Brut- und Nahrungshabitaten der See- und Schreiadler.

Wie soll sich diese empfindliche Tierwelt, die hier lebenden Anwohner, unsere Tagesbesucher und die Urlaubsgäste noch erholen, wenn riesige Windräder hier ihren Lärm verbreiten und die Schönheit unserer Natur zerstören? 

Die jungen Menschen, die es noch können, werden abwandern und der stetige Aufschwung in der Gemeinde wird sich ins Gegenteil kehren.

Die Windräder, die aufgrund Ihres Raumentwicklungsplans dort entstehen können, werden nachhaltig unser aller Leben zum negativen beeinflussen.

Sie sind nicht nur eine Gefahr für die Unversehrtheit unserer heimischen Vögel wie Seeadler, Schreiadler, Milan, Storch oder unsere Schleiereule, sie zerstören das Landschaftsbild, den Erholungswert und bedrohen zutiefst unsere Lebensqualität.

Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen, zwischen Mamerow und Raden, liefe konträr zur übergeordneten Festlegung zum Schutz der Umwelt, die im Landesplanungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern enthalten ist.

Viele unserer Nachbarn, und auch wir, haben Angst vor dem was mit sehr großer Wahrscheinlichkeit kommen wird, wenn Ihre Pläne bleiben wie sie sind. 

Wir haben uns bereits an das leider notwendige Übel der vielen Flugmanöver der Eurofighter über unseren Köpfen gewöhnt. 

Auch können wir uns einigermassen mit der Lärm- und Geruchsbelästigung und dem stetig wachsendem Landmaschinenverkehr rund um unser Dorf, zu den Ernte- und Düngezeiten, arrangieren. Auch wenn bereits noch weit vor Sonnenaufgang bis spät in die Nacht, im Scheinwerferlicht, die Mähdrescher fahren und LKW an LKW sich seinen Weg durch unser Dorf zur Biogasanlage sucht. Auch mit dem, zeitweise Hubschrauberähnlichem Lärm der Lüftungsanlage der Schweinemast- und Biogasanlage (2) kann man sich arrangieren. Dies gehört wohl zum leben auf dem Lande dazu. 

Aber das Raumentwicklungsprogramm, insbesondere die Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen in unserer Gemeinde, bedrohen zutiefst unser Gemeinwohl, das Gleichgewicht und die Schönheit unserer Natur und es wird unsere Lebensqualität unwiederbringlich zerstören.

Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechtes werden bedenkenlos geopfert. Geschützte Biotope und Bodendenkmale (3) , die dem Denkmalschutz unterliegen, werden missachtet. 

Der Bau von Windrädern ist mit der Verordnung zur Festsetzung des Naturparks "Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ (4) und der darin auferlegten nachhaltigen Bewahrung von Vielfalt und Schönheit der Landschaft und der Natur, nicht zu vereinbaren!

Es geht mir, meiner Familie und meinen Nachbarn nicht darum etwas zu verhindern, sondern darum etwas zu bewahren: 

Der Erhalt unserer Kulturlandschaft, die Förderung der Entwicklung von sanftem Tourismus und um den Schutz unserer Natur und seiner Biologischen Vielfalt. 

Die Errichtung von Windkraftanlagen wäre der Tod für die Bemühungen all jener, die viel Zeit, Schweiß und Geld investiert haben um den sanften Tourismus, in dieser besonders schützenswerte Landschaft, zu entwickeln. Ganz zu schweigen vom gravierenden Verlust der Lebensqualität aller in der Region lebenden Menschen.

Daher lehne ich den Planungsentwurf ab und fordere eine Überarbeitung des selbigen, unter der Berücksichtigung der oben aufgeführten Widerspruchspunkte.

Ich behalte mir das Recht vor, den Text meiner Stellungnahme an anderer Stelle zu veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Ludwig








Querverweise, Einzel- und Quellnachweise

1 Beherbergungen in unserer Gemeinde: 

 u.a. Herrenhaus Vogelsang; Schloß Vietgest; Bio-Wildhof Zacharias;    Seminarhaus Klyngenberg; Op’n Dörp - Ferien-Mamerow; Hotel & Restaurant Im Wiesengrund; Jagdschloss Lalendorf; Gut Gremmelin; Bootshaus am Tiefen Ziest; Bungalowsiedlung am Tiefen Ziest; Turm für Zwei; Töpferei und Ferienwohnungen Geschwister Beseler; Haus am Krevtsee, Reit-, Jagd- und Naturpension; La Dersentina - Gutshaus Dersentin; Ferienhaus Bansow; Haus Langhagen; Bootshaus Ferienhaus am See; Haus Anna - Mamerow; APPEL-HUUS direkt am See; Residenz am Ziest; Ferienwohnung Bergfeld; Ferienhaus in Lübsee; Bungalow in Lübsee; Ferienhaus Langhagen; Bungalow in Langhagen; Ferienwohnung „Seen-Sucht“ am Ziest; Ferienkomplex „Residenz am See“, Ferienhaus an der Kirche - Groß-Wockern; Bootshaus am Schillersee und viele mehr.

2 Immisionsschutz Biogasanlage: 

 Kartenportal Umwelt Mecklenburg - Vorpommern, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

 Betriebsstättenort: Lalendorf

 Datum Inbetriebnahme: 31.01.2008

 BImsch: 1.2.2.2V

 R-Wert: 33328911

 H-Wert: 5957835


 Betriebsstättenort: Lalendorf

 Datum Inbetriebnahme: 16.01.2014

 BImsch: 8.6.3.2V

 R-Wert: 33330522

 H-Wert: 5958791



3 Geschützte Biotope und Bodendenkmale: 

 Kartenportal Umwelt Mecklenburg - Vorpommern, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

 Ort: Lalendorf zwischen Mamerow und Raden Art: Feuchtbiotope, Gehölzbiotope, Gewässerbiotope 

 ———

 FPlan Lalendorf Gemeinsamer Flächennutzungsplan Lalendorf, Mamerow, Vietgest, Wattmannshagen Nr. 0

 Ort: Lalendorf zwischen Mamerow und Raden Art: u.a. Bodendenkmale die dem Denkmalschutz unterliegen, Vermutl. ges. gesch. Biotope, sowie Schutzgebiete (§5 Abs 2 Nr 10und Abs. 4 BauGB) und (§5 Abs. 4 BauGB)


4 Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See: 

 - www.naturpark-mecklenburgische-schweiz.de                 - PVRR – Umweltbericht zur Fortschreibung des RREP Rostock, 

   2.2 Anpassung der Ausschlusskriterien,   Tabelle 2 „Ausschlusskriterien“, S.15, Spalte 1, Zeile 10: „Naturparks“ 

   4 Weitere Ausschlusskriterien,     4.2.6 Naturparks   Bezug: § 27 BNatSchG, § 14 NatSchAG M-V, Naturparkverordnungen.   Datengrundlage: Raumordnungskataster und laufende Datenerfassung   des AfRL RR.   Erläuterung: In der Region liegen Teile der Naturparks   „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“…



Stellungnahmen zum Nachlesen...

Ilja Gräser , Mamerow:


Stellungnahme zum Windeignungsgebiet Vogelsang – Mamerow – Raden – Groß Wokern

Guten Morgen,

mein Name ist Ilja Gräser, ich wohne in Mamerow, Hofstraße 19, bin verheiratet, habe 6 Kinder, bin selbstständiger Steinmetzmeister und Bildhauermeister.
Ich will hier mein Recht wahrnehmen und Stellung beziehen zum Windeignungsgebiet Vogelsang – Mamerow – Raden – Groß Wokern.

Dieses Windeignungsgebiet grenzt unmittelbar an das Naherholungsgebiet und Naturschutzgebiet am Schiller See.

So wie ich das laut Karte abschätzen kann, liegen die Bebauungsgrenzen c. 400m vom See entfernt. Bitte prüfen !!!!!! Der Abstand von 1000m muss beachtet werden, denn am Schiller See befindet sich eine Bootshaussiedlung mit touristischer Nutzung und Dauernutzung durch die Eigentümer der umliegenden Dörfer.

Die Gemeinde Groß Wokern Wokern hat dort investiert und eine Badestelle angelegt.
Der Schiller See dient uns zur Erholung, für die Gesundheit von Körper, Geist und Seele.
Ich selbst wandere oft mit der Familie dort hin. Dort befinden sich geschützte Feuchtbiotope und es leben dort geschützte Tierarten, wie die Rohreihe, der Rot- und Schwarzmilan.

Bitte beachten Sie, dass durch dieses Areal von 120ha die Gastrasse Nord Stream 2 verläuft!!!!!! Hier besteht akute Gefahr einer Explosion durch nicht umsichtige Baumaßnahmen, Baufehler und herabstürzende Teile der Windkraftanlagen, sowie generell durch die zu dichte Nutzung und damit verbundenen Vibrationen im Erdreich!

Wer haftet dann im Fall der Fälle !!!!!??????

Einen Aspekt möchte ich hier noch hinzufügen, den ich für sehr wichtig halte.
Die Entwicklung der Demographie im Landkreis Rostock und in Deutschland.
Man hört immer von kommunalen Stellen und Vertretern: Wachstum, Wachstum, Wachstum...... Doch dies steht im Widerspruch zur Bevölkerungsentwicklung!

Bis 2050 werden wir, laut den Statistiken, einen dramatischen Bevölkerungsschwund von derzeit ca. 85 Millionen Einwohner auf ca. 65 Millionen Einwohner zu verzeichnen haben.
Damit sollte doch jedem klar sein:
Weniger Einwohner = weniger Energieverbrauch = weniger Wirtschaftsleistung = weniger Firmen = weniger sozialversicherungspflichtige Beschäftigte............
Zu Stoßzeiten werden jetzt schon Windkraftanlagen abgeschaltete, weil ein Überangebot an Strom erzeugt wird.

Rein aus dem gesunden Menschenverstand, macht es da keinen Sinn weitere neue Windkraftanlagen zu genehmigen und zu errichten!!

Seien wir doch froh und stolz, das wir noch relativ unbebaute Natur hier im Landkreis Rostock haben.

Möchten Sie genau vor Ihrer Haustür ein Windpark zu stehen haben ???????
Seien Sie mutig und senden Sie ein klares Signal nach Berlin, die 2,1 % sind völlig unrealistisch, da machen wir nicht mit !!!!!!!!!

Viele Grüße aus Mamerow,
Ilja Gräser

Stellungnahmen zum Nachlesen...

"Anonym", Lalendorf:

Stellungnahme zum sogenannten „ersten Entwurf“ zur Neuaufstellung des RREP Region Rostock, Januar 2024 


Das von Ihnen vorgelegte Dokument ist aus meiner Sicht lediglich als Zwischenstand eines 

ersten Entwurfes anzusehen. Noch sind nicht alle Themen behandelt worden bzw. welche 

unvollständig. So fehlt die Karte zum Einzelhandel Umland Rostock, außerdem die 

straßenbegleitenden Radwege als Vorrang- und Vorbehaltstrassen, Vorrang- und 

Vorbehaltsgebiete für den Trinkwasserschutz und Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die 

Rohstoffsicherung. 

Zudem wurden für die Ermittlung der Vorschläge der Windpotenzialgebiete nicht alle im 

„Erlass zur Festlegung landesweit einheitlicher, verbindlicher Kriterien für 

Windenergiegebiete an Land M-V“ (Erlass Wind-an-Land M-V vom 07.02.2023) 

vorgegebenen und eben verbindlichen(!) Ausschlusskriterien angewandt. Insbesondere gilt 

dies für die Nahbereiche der 15 bundesweit zu berücksichtigenden kollisionsgefährdeten 

Brutvogelarten (davon 13 in M-V brütende Arten). Nur (alte) Daten zweier Arten (Schreiadler 

und Seeadler) wurden bislang berücksichtigt. Mir und auch anderen sind aber mehrere 

Brutplätze von nach Anlage 1 BNatSchG zu berücksichtigenden Arten bekannt, für die bisher 

von Ihnen angedachte Windgebiete innerhalb des Nahbereiches liegen würden. 

Dadurch, dass der Zeitraum der Stellungnahme in den Februar gelegt wurde und bereits am 

01. März endet, ist natürlich aktuell im Feld nicht ersichtlich, ob nicht Nahbereiche der 

außerhalb der Brutsaison nicht erkennbaren Brutplätze von z. B. Weihen und Baumfalken 

durch geplante Gebietsgrenzen geschnitten werden. Baumbrütende Arten könnten natürlich 

ab März/April auch neue Brutreviere besetzen oder Horste an anderer Stelle im Brutrevier 

neu bauen. In verschiedenen betroffenen Dörfern ist aber bereits geplant, entsprechende 

Feldbeobachtungen mit Beginn der Brutsaison vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. 

Horste wurden schon bis Ende Februar lokalisiert sowie fotografisch und kartografisch 

festgehalten. 

Ich gehe davon aus, dass, wenn die Ausschlusskriterien allein hinsichtlich des Artenschutzes 

und des Biotopschutzes streng angewandt werden würden, eine Ausweisung von 2,1 % der 

Regionsfläche überhaupt nicht möglich wäre. Dies würde allein an den Greifvogelarten 

scheitern. Dieser Umstand muss im Entwurf genau so kommuniziert werden! Die 

Ausweisung ist nur unter erheblichen Abstrichen bei den Ausschlusskriterien möglich! Das 

Zusammenwirken der neuen Gesetzgebung hinsichtlich Windenergie mit der Novellierung 

des BNatSchG soll die Vorgaben in Hinblick auf artenschutzrechtliche Ausnahmen extrem 

aufweichen.

Eine Ausnahme ist, allgemein als Abweichung von der geltenden Regel, als Sonderfall (exceptio) 

definiert, soll aber neuerdings, im Falle einer drohenden Verhinderung eines 

Gebietes, etwa durch einen zu berücksichtigenden Brutplatz, zur Regel gemacht werden. 

Es fehlt die Angabe des im Erlass Wind-an-Land M-V vorgeschriebenen, zu benennenden 

Stichtages der Datenabfrage. Wie alt die berücksichtigten Daten zu Schreiadler und 

Seeadler sind, ist ebenfalls nicht zu entnehmen. Im Quellenverzeichnis zu den amtlichen 

Fachdaten sind sie, ebenso wie die Biotop-Daten, nicht aufgeführt. Ich vermute mal, dass sie 

einfach aus dem alten Entwurf übernommen wurden. Die über das Umweltkartenportal M-V 

(LUNG M-V) öffentlich zugänglichen Daten zur Biotopkartierung sind von 1996 bis 2015 

(letzter Eintrag). Es liegen seitens des LUNG M-V aber Daten aus der aktuellen 

Biotopkartierung vor. Diese sind, soweit sie mir bekannt sind, wesentlich umfangreicher und 

eben weitaus aktueller, als die alten Daten. Ich setze voraus, dass für die vorliegende, weit in 

die Zukunft reichende Planung, die aktuellen Daten zu den gesetzlich geschützten Biotopen 

berücksichtigt werden. Eine Verwendung der alten Daten halte ich für nicht akzeptabel. 

Auch die einschlägige Rechtssprechung verweist in vielen Urteilen auf die notwendige 

hinreichende Aktualität von Umweltdaten und ein Alter von maximal 5 Jahren! Dazu stellt 

etwa das Hessische VGH in seiner Entscheidung zum Ausbau des Flughafens Frankfurt 

(Landebahn Nordwest) vom 02.01.2009 fest: „Zwar hat sich in der Planungspraxis seit 

langem die Konvention durchgesetzt, dass Daten ökologischer Bestandserfassungen bis zu 

einem Alter von 5 Jahren als aktuell anzusehen sind, dies setzt aber voraus, dass sich in den 

Untersuchungsgebieten die landschaftliche Situation und die Zusammensetzung der 

Biozönosen nicht oder nur wenig verändert. Dies wiederum setzt voraus, dass innerhalb des 

Zeitraums kein Nutzungs- und Strukturwandel stattgefunden hat und auch keine wesentliche 

Veränderung von Standortbedingungen eingetreten ist.“ Bei einer Gültigkeit der 

Regionalplanung von 10 Jahren und den so tiefgreifend geplanten Änderungen, die zeitlich 

weit darüber hinaus Bestand haben werden, ist die Aktualität aller ihr zugrunde liegender 

Fachdaten nach eben diesen Kriterien definitiv vorauszusetzen. Die durch die 

Gebietsausweisungen vorgesehenen Eingriffe sind als unbefristet zu betrachten. 

Im „Länderbericht zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, 

Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung an Land“ (MV an das 

Sekretariat des Bund-Länder-Kooperationsausschusses im Bundesministerium für Wirtschaft 

und Klimaschutz gemäß § 98 EEG 2023) sind auf den Seiten 15 und 16 verschiedene 

Hemmnisse und Verfahrensrisiken aufgezählt, unter Anderem bezüglich der 

„…Datenverfügbarkeit und Aktualität von Datengrundlagen (insbesondere Artenschutz, 

Denkmalschutz)“ - dahingehend stellt sich mir die Frage, wie mit dieser Selbsterkenntnis 

umgegangen wird, wie die Hemmnisse und Risiken im Rahmen der Regionalplanung
ausgeräumt wurden. Da mit der neuen Gesetzgebung auf wenige Ausschlusskriterien 

reduziert wurde, muss vorausgesetzt werden können, dass die genutzten Daten lückenlos 

und aktuell sind. 

Gerade im Bereich der Mecklenburgischen Schweiz und angrenzender Flächen besteht ein 

hohes Konfliktpotenzial bezüglich der sogenannten „kollisionsgefährdeten Arten“, das ohne 

aktuelle Daten nicht zu Genüge darstellbar ist. Soweit mir bekannt ist, werden für die Region 

Rostock entsprechende Kartierarbeiten erst für die Saison 2025 durch das LUNG M-V 

vergeben. 

In seinem Vortrag „Bestandserfassung der Großvögel durch die Projektgruppe 

Großvogelschutz in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 16.06.2022 zieht Herr Simon Piro 

(LUNG M-V) u.a. das Fazit, dass das „LUNG bei Erfassung von Großvögeln auf Ehrenamt 

angewiesen“ ist. Zudem weist er darauf hin, dass „große Konflikte zwischen Landnutzung 

und Großvogelschutz (Land- und Forstwirtschaft, Windenergie)“ bestehen und dies bereits 

für einen Zeitraum bevor das Flächenziel von 2,1 % für Windenergieflächen anvisiert wurde! 

Allein daraus lässt sich die massive Verschärfung dieses Konfliktes ersehen. 

Es kann nicht sein, dass die Entscheidung für oder wider ein Windgebiet von der Qualität der 

Behördendaten bzw. der Qualität der Arbeit der Behörden oder der Arbeit von 

Ehrenamtlichen abhängt. Im Erlass Wind-an-Land M-V (07.02.2023) wird festgestellt: Für die 

Nahbereiche der kollisionsgefährdeten Arten „… geht der Bundesgesetzgeber von 

besonders hohen vorliegenden Risiken aus“. Diese Festlegung ist fachlich begründet! 

Entsprechend muss die Entscheidungsgrundlage (aktuelle Daten zu Brutplätzen aller zu 

berücksichtigenden Arten) also erst mal hergestellt sein, sprich, das Wissen darüber mit dem 

real Vorhandenen in Übereinstimmung gebracht werden. 

In der bislang geltenden Artenschutzrechtlichen Arbeitshilfe (AAB Vögel, LUNG M-V 2016) 

wurden flexibel verlaufende natürliche Vorgänge bereits in ein systemisches Korsett 

gezwängt. Es war für jede zu berücksichtigende Art begründet worden, warum welche 

Kriterien anzuwenden sind. Es ist für mich unglaublich, in welchem Maße im Zuge der 

aktuellen Regionalplanung Fachwissen und wissenschaftliche Erkenntnisse auf Grundlage 

naturschutzfeindlicher gesetzlicher Regelungen ausgeblendet werden. Hier weicht der 

natürliche Menschenverstand willkürlichen Vorschriften. 

Das Festlegen von pauschalen Nahbereiche und Prüfbereichen hat zur Folge und wohl zum 

Ziel, dass die Gebietsausweisungen im Alibiprüfverfahren durchgedrückt werden können, ist, 

in Bezug auf den Artenschutz, fachlich gesehen aber eine Katastrophe. Bei 500 m ist der 

Seeadler noch nicht mal richtig aus dem Brutrevier losgeflogen… (ebenso die anderen 

Arten). Hier nutzt Artenschutzrecht inzwischen vorrangig Monopolen und nicht Arten.

Im Erlass Wind-an-Land M-V (07.02.2023) in I Einführung, Abs. 4, wird Folgendes 

aufgeführt: „Bei landesweiter Anwendung der im Folgenden abschließend aufgeführten 

Ausschlusskriterien wird in einem ersten Schritt eine Potenzialflächenkulisse von circa 5 

Prozent der Landesfläche entstehen.“ Sieht man in die Unterlagen der Planungsregion 

Mecklenburgische Seenplatte, ist dieser erste Schritt der Flächenseparation recht gut 

nachvollziehbar. Diese Nachvollziehbarkeit fehlt jedoch im vorliegenden Dokument für die 

Planungsregion Rostock und ist dem fertigen Entwurf unbedingt beizufügen. Eine 

Stellungnahme zu diesem sehr wichtigen Punkt ist daher aktuell nicht möglich, ist aber 

unbedingt zu ermöglichen. Die verwendeten Layer sowie deren Bezugsquellen sind 

aufzuführen! 

Nach den Geodaten (nicht nach der Texttabelle) beträgt die Summe der in den vorliegenden 

Unterlagen vorgeschlagenen Windgebiete bereits 2,1 %. Die Flächen wurden also bereits 

auf das Zielmaß reduziert. Warum wurde nicht die Gesamtheit der Potenzialflächen zur 

Diskussion mit der Öffentlichkeit gestellt? Dies ist unbedingt noch einzuarbeiten. 

Gänzlich fehlend ist der Umweltbericht. Bei einer so weitreichenden Überplanung der 

Landschaft und der durch deren Umsetzung zu erwartenden massiven Eingriffe in Natur und 

Landschaft hätte im Rahmen des aktuellen Planungsstandes ein Umweltbericht mit vorgelegt 

werden müssen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung(en) sind Planungsgrundlagen, 

insbesondere der Festlegung der Windpotenzialgebiete. Nicht nur, dass für jedes Windgebiet 

eine eigene strategische Umweltprüfung nötig ist (siehe EU-Notfallverordnung Abs. 6 

[VERORDNUNG (EU) 2022/2577 DES RATES vom 22. Dezember 2022]; §35 UVPG), es 

sind auch Vertr.glichkeitsprüfungen zu allen Natura-2000-Gebieten vorzulegen, für die eine 

erhebliche Beeinträchtigung nicht grundsätzlich auszuschließen ist (UVPG § 46). Dies betrifft 

nicht nur Schutzgebiete, die direkt überplant werden, sondern auch Schutzgebiete, zwischen 

denen ein Transfer (Wanderbewegungen, Zug) von „Bestandteilen“ (Arten) der FFH- und 

Vogelschutzgebiete stattfindet oder die aufgrund eines geringen Abstandes im Wirkraum 

möglicher Vorhaben eines geplanten Gebietes liegen. 

Resultierend aus den Ergebnissen dieser gesetzlich notwendigen Prüfungen sowie der oben 

benannten unberücksichtigten Ausschlusskriterien und der Aktualisierung zugrunde 

liegender Daten, sind weitreichende Änderungen der Planungsunterlagen zu erwarten. Es ist 

also davon auszugehen, dass mit der ohne Umweltprüfung(en) bereits sehr 

vorangeschrittenen Konzeption viel Geld für unrealistische Planung ausgegeben worden ist. 

In Ihrem Dokument „Neuaufstellung des RREP – Auswertung der Vorabbeteiligung und 

Erläuterungen zu den Inhalten des ersten Entwurfes“ auf Seite 4 steht: „Im nächsten Jahr 

sollte darauf geachtet werden, dass der zweite Entwurf möglichst so gründlich ausgearbeitet 

wird, dass er im Ergebnis der erneuten Beteiligung nicht nochmals geändert werden muss.

Im Unterschied zu den alten Verfahrensvorschriften des Landes zieht nach Bundesrecht jede 

Entwurfsänderung eine erneute Beteiligung nach sich, wenn sie neue Betroffenheit auslöst. 

Diese erneute Beteiligung kann dann zwar auf die örtlich Betroffenen beschränkt werden, 

würde aber in jedem Fall einen Zeitverzug mit sich bringen.“ Wie schon ausgeführt, wird eine 

ordnungsgemäß ausgearbeitete Unterlage zu den notwendigen Umweltprüfungen, die allen 

gesetzlichen Vorgaben, einschließlich der EU-Regelungen, genügt, erhebliche Änderungen 

der Planungsunterlagen mit sich bringen. Nicht auszuschließen ist, dass diese Unterlage 

inhaltlich anfechtbar sein wird, was wiederum nach sich ziehen kann, dass diese überarbeitet 

werden muss, sowie erneut der überarbeitete RREP-Entwurf überarbeitet werden muss, 

wenn dieser nicht auf Grundlage des Umweltberichtes bzw. auf der Grundlage eines 

erheblich fehlerhaften Umweltberichtes beruht. Die .berprüfung des Umweltberichtes, nach 

Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, ergibt sich aus § 43 UVPG. Die Einbeziehung von 

Umweltabwägungen sowie die Berücksichtigung des Umweltberichtes und der 

Stellungnahmen und Äußerungen müssen, im Falle der Annahme des 

Raumentwicklungsprogrammes, als Information zur Einsicht mit ausgelegt werden (§ 44 

UVPG), zuvor also erfolgt sein. 

Dass die erneute Beteiligung auf die „…örtlich Betroffene…“ beschränkt werden kann, ergibt 

sich für mich keinesfalls aus den gesetzlichen Vorgaben. Betroffen von den Folgen der 

Planung ist genauso jemand, der in dieser weiräumigen unverbauten Landschaft seine 

Heimat sieht oder in anderen Belangen betroffen ist. 

Da die Unterlagen und Inhalte zum Planungsentwurf nicht vollständig vorliegen, kann ich 

meine Stellungnahme erst nach Ergänzung der fehlenden Planungsbestandteile inhaltlich 

auf diese ausweiten. Die ausgelegten Unterlagen entsprechen nicht dem Mindeststandard 

einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle entscheidungserheblichen Unterlagen, die dem 

Regionalverband zum Zeitpunkt der Bekanntmachung und Auslegung vorlagen und die 

Angaben über die Auswirkungen der Planung und ihrer Folgevorhaben auf die 

Nachbarschaft und die Allgemeinheit enthalten, sind auszulegen. Daher fordere ich die 

Behörde auf, die Öffentlichkeitsbeteiligung, unter Vorlage aller relevanten Unterlagen in 

ordnungsgemäßer Form, erneut durchzuführen. Die Mängel sind so gravierend, dass sie 

dem Planungsverband bekannt gewesen sein müssen. 

Für meine Nachbargemeinde Lalendorf sind, lt. aktuellem Stand, sechs Windgebiete 

(Vorschläge für die Ausweisungen selbiger) ganz und ein siebtes teilweise vermerkt. Drei 

dieser Gebiete, namentlich Vogelsang, Lübsee und Vietgest liegen direkt an je einem 

Seeufer - Schillersee, Tiefer Ziest und Hofsee. Die Ufer dieser drei Seen werden regelmäßig 

zur Naherholung durch die Anwohner, so auch von mir, und durch Touristen genutzt. Am 

Schillersee sowie am Tiefen Ziest sind je Bootshäuser bzw. eine Ferienhaussiedlung sowie je ein Badestrand etabliert und das seit Jahrzehnten. Alternativen gibt es hier nicht. Aufgrund 

der geschwungenen Ufer der Seen, ist, parallel, für Mensch und Wildtier Platz. Die Flächen 

der Seen werden im Herbst und im Frühjahr von kopfstarken Trupps Wasservögeln zur Rast 

genutzt, die Acker- und Grünlandfl.chen zwischen ihnen von Gänsen, Kranichen und 

Schwänen. Im Luftraum dieses Gebietes sind, insbesondere in Frühjahr und Herbst, z. T. 

hunderte Gänse und Kraniche unterwegs, auch Enten und Kormorane sieht man hier stetig 

fliegen. Über den Sommer sind kleinere Trupps unterwegs. Unter den Greifvögeln nutzen 

mindestens Rotmilan, Schwarzmilan und Rohrweihe die Flächen und Seeufer regelmäßig 

zur Nahrungssuche im näheren und weiteren Umfeld ihrer Brutgebiete. Eine Teilfläche eines 

der Gebiete liegt, nach mündlicher Mitteilung eines Anliegers über den Horststandort, im 

Nahbereich eines Schreiadler-Brutplatzes, darauf möchte ich hiermit ausdrücklich hinweisen. 

Die ansässigen Seeadler (mindestens zwei Brutplätze) habe ich über den Äckern auf die 

rastenden Vögel runter gehen sehen. Die Reviergrenzen dieser Brutpaare stoßen im Bereich 

des vorgeschlagenen Windgebietes Vogelsang aufeinander. In Herbst und Winter streifen 

regelmäßig junge Seeadler zwischen den Seen umher. In der Abwägungsdokumentation 

zum RREP 2020 ist auf Seite 424 vermerkt: „Die Gebiete bei … Gülzow und Klein Wokern 

liegen in Ausschlussbereichen um Brutplätze der See- und Schreiadler.“ 

Der Grund für das hohe Aufkommen der Avifauna in diesem Gebiet, inkl. des Radener Sees, 

ist die Lage zwischen den beiden Vogelschutzgebieten DE 2239-401 (Nebel und Warinsee) 

und DE 2242-401 (Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See), zwischen denen 

augenscheinlich ein reger Transitverkehr herrscht. Für Gebietsausweisungen in dieser 

Region, die ja den Bau von Windrädern zum Ziel haben, sind erhebliche Beeinträchtigungen 

der Bestandteile der Schutzgebiete nicht grundsätzlich auszuschließen, ja eher zu erwarten. 

Auch denke ich, dass die Folgen der aktuellen Gesetzgebung und Regelung in Sachen 

Windenergie nicht mit der EU-Vogelschutzrichtlinie und der EU-FFH-Richtlinie konform sein 

dürften. Neben allen heimischen Vogelarten genießen die nicht nur im Bereich Lalendorf, 

Vogelsang, Mamerow, Klein und Groß Wokern vorkommenden FFH-IV-Arten der 

Fledermäuse und Amphibien (z. B. Moorfrösche, Kammmolch, Rotbauchunke) sowie die 

Zauneidechse (regelmäßig in den Saumbiotopen und anderen trockenen Bereichen, 

Einwanderung von der Bahntrasse aus) internationalen Schutz. 

In der Streichung des bisher nötigen Umfanges der artenschutzrechtlichen Prüfung (im Sinne 

einer gutachterlichen Bearbeitung inkl. Kartierung, Darlegung und Bewertung) sehe ich nicht 

das generelle Ausbleiben von Verbotstatbeständen nach BNatSchG, EU-Richtlinien und 

anderen Gesetzesvorgaben zum Natur- und Artenschutz. Denn Artenschutz gilt unabhängig 

von der Tatsache, ob ein Fachbeitrag zur jeweiligen Fragestellung erstellt wird. Es bliebe dieFrage, inwieweit Planer sowie später Vorhabenträger jeweils persönlich für einen Verstoß 

zur Verantwortung gezogen werden können. 

In § 2 (Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien) des Gesetzes für den Ausbau 

erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) ist festgelegt: „Die 

Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im 

überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die 

Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren 

Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabw.gungen 

eingebracht werden...“ Unabhängig von der Frage nach wissenschaftlichen und rechtlichen 

Grundlagen hinsichtlich solcher pauschalen Definitionen, Festlegungen und Forderungen sei 

darauf verwiesen, dass der Bezug auf das überragende öffentliche Interesse und die 

öffentliche Sicherheit hier auf die Errichtung und den Betrieb der Anlagen abzielt, nicht aber 

auf die Standortplanung einzelner Vorranggebiete. Eine Berufung auf Gesetzesregelungen, 

die auf das überragende öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit verweisen, ist in 

meinen Augen bei der Gebietsausweisung auf der Ebene der Regionalplanung damit gar 

nicht gegeben. 

Persönlich sehe ich, und sicher viele andere, vor allem eine gesunde Lebensumwelt als 

überragendes öffentliches Interesse, an dem sich nicht einzelne, auf Kosten vieler, „dumm 

und dämlich“ verdienen. 

Die durch die geplanten Gebietsausweisungen zu erwartenden Vorhaben, und damit bereits 

die Flächenplanung, widersprechen den Zielen des Naturschutzes und der 

Landschaftspflege entsprechend § 1 BNatSchG sowie § 2 BNatSchG, Verwirklichung der 

Ziele. 

Greifvögel sind K-Strategen, also Arten mit wenigen Nachkommen. Der Verlust von 

Einzelindividuen kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Population bedeuten 

(Schreiadler, Seeadler, Wiesenweihe u.a.). In der Region des Naturparkes 

(„Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“) und der umliegenden Wälder, 

Grünl.nder, Söllen, Röhrichten und Seen ist das Potenzial für die Etablierung von 

geschützten Arten (auch der sogenannten kollisionsgefährdete Arten!) und Neuansiedlung 

von Brutpaaren dieser Arten hoch. Die Jungvögel kommen wieder, müssen sich ansiedeln 

und auch ungestört ernähren können. Dieses Potenzial ist für den Fortbestand von stabilen 

Populationen wichtig, wird aber durch die geplante hohe Dichte an Windkraftanlagen 

zerstört. Der kumulative Effekt kann enorm sein. Auch daher ist die angesteuerte 

Regionalplanung in Sachen Windpotenzialgebiete strikt abzulehnen. 

Die Ausweisung von Windgebieten hat erwartungsgemäß den Bau von Windenergieanlagen 

(WEA) zur Folge. Zusammen mit anderen Vorhaben, insbesondere der Energiewirtschaft, hier speziell Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sowie möglicherweise Speicheranlagen 

innerhalb oder zzgl. geplanter Windgebiete und in Anbetracht der geplanten wahnsinnigen 

Gebietskulisse mit einem angestrebten Flächenanteil von 2,1 % der Planungsregion, ist zu 

erwarten, dass insbesondere der ländliche Freiraum, nach Umsetzung der Planungsinhalte, 

einen rundum menschenfeindlichen, futuristischen Überbau haben wird. Bei einem solchen 

massiven Flächenanspruch durch technische Überbauung und der weitreichenden 

akustischen und visuellen Wirkung ist von einer starken Wertminderung der umliegenden 

Grundstücke und Immobilien auszugehen. Auch mein Eigentum wird, bei Festsetzung der 

vorgesehenen Planung, davon betroffen sein. Um diesen Fakt festzustellen, braucht es keine 

Studie mit fragwürdigem Studiendesign, sondern lediglich die Erkenntnis, dass man ein Haus 

auf dem Land lieber dort kauft, wo keine technischen Anlagen stehen und das 

Landschaftsbild zerstören. Zum Punkt der Wertminderung vermisse ich Aussagen im 

Regionalplan. Auch ist von Verlusten im Bereich der Ferienvermietung auszugehen. 

Ich bin wegen der unverbauten Landschaft der Mecklenburgischen Schweiz und seiner 

wunderbaren Natur in diese Gegend gezogen. Eine naturnahe Naherholung würde bei 

Umsetzung der angedachten Planungen in der näheren und weiteren Umgebung nicht mehr 

möglich sein. Zudem sehe ich mich, wie alle anderen Anwohner, aufgrund von Dauerstress, 

Infraschall und anderen, womöglich noch nicht bekannten Faktoren von gesundheitlichen 

Schäden bedroht. Auch stellen frei werdende Kunststofffasern im Schadens- bzw. 

Havariefall, möglicherweise auch bei Auf- und Abbau sowie Betrieb von Anlagen, ein großes 

gesundheitliches Risiko dar. Niemand kann absehen, wie weit die technische Entwicklung 

noch geht. Für zukünftige Anlagen, die evt. z. B. gänzlich anders konzipiert sind, liegen keine 

Erkenntnisse über Wirkungen und Wirkraum vor. Damit ist eine Abschätzung möglicher 

Schäden (nicht nur gesundheitlich und finanziell) also gar nicht absehbar. Hier, ebenso wie 

bei der Wertminderung von Grundstück(en) und Immobilie(n), stellt sich für mich die Frage 

nach der Haftung. 

In § 4 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) ist festgelegt: „…Flächen, die in 

Plänen ausgewiesen werden, die nach dem 01. Februar 2023 wirksam geworden sind und 

Bestimmungen zur Höhe baulicher Anlagen enthalten, sind nicht anzurechnen.“ Bei der 

Infoveranstaltung in Teterow am 31.01.2024 wurde auf den Flugraum des Flugplatzes Laage 

verwiesen und darauf, dass hier gewisse hügelige Bereiche für die Windkraft 

ausgeschlossen wurden, da sie, aufgrund der nötigen Höhenbeschränkung, nicht rentabel 

seien. Das hervorgebrachte Argument war also nicht die fehlende Anrechenbarkeit. Den 

Unterlagen ist nicht zu entnehmen, welche hügeligen Gebiete ausgeschlossen wurden. 

Außerdem fehlt die Aussage, dass alle angedachten Gebiete ausnahmslos so ausgewählt 

werden, dass sie auf jeden Fall auf die 2,1 % anrechenbar sind! Der auf der Folie 

dargestellte Flugraum war sehr groß. Gilt die Höhenbeschränkung für den gesamten Flugraum? Wenn ja, wie groß dürfen die Windräder dann maximal sein? So etwas hat doch 

eine Planungsrelevanz und muss im Plan vermerkt sein! Allerdings sind dann diese Gebiete 

auf die 2,1 % nicht anrechenbar. Denn auch der Erlass Wind-an-Land M-V (II Allgemeine 

planerische Vorgaben, Satz 6) besagt, dass „…keine Bestimmungen zur Begrenzung der 

Bauhöhe von Windenergieanlagen vorzusehen [sind], da sie ansonsten nicht zu den 

anrechenbaren Flächen gemäß § 4 Absatz 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes 

zählen.“ Für die Erreichung des Flächenzieles wären die Gebiete somit nicht relevant und 

somit nicht nötig! Und umgekehrt: Wenn zwar eine Höhenbegrenzung besteht, diese aber 

nicht im Plan vermerkt ist, besteht die Gefahr, dass bei einer Anpassung der Klausel im 

Gesetz, die zunächst ausgewiesenen Gebiete wegen der faktisch vorliegenden 

Höhenbegrenzung im Nachgang ihre Anrechenbarkeit verlieren und in anderen Regionen in 

entsprechend gleicher Ausweisungsfläche neue Gebiete dazu kommen müssen – also noch 

viel mehr Windgebiete! Diese Planungsunsicherheit und dieses Risiko muss unbedingt 

ausgeschlossen werden können. Bei Höhenbegrenzung sind keine Potenzialgebiete 

auszuweisen! 

Mir fehlt die Prüfung des Kumulationseffektes von Windrädern (Windgebieten) mit anderen 

Planungsinhalten, so etwa mit Photovoltaikanlagen im Freiland. Beides zusammen 

beeinträchtigt den Naturraum inklusive Fauna und Flora, das Landschaftsbild, den 

Erholungswert und die Lebensqualität der Anwohner noch mal mehr. Auch hat es den 

Anschein, dass Flächen für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete der anderen Themen (Freiraum, 

Landwirtschaft, Tourismus) bewusst um mögliche Windgebiete ausgespart wurden, also 

nicht unabhängig von anderen Themen aus der Landschaftsausprägung abgeleitet worden 

sind, sondern schon in Unterordnung zu den Windgebieten. 

In den vorliegenden Unterlagen wird nicht darauf eingegangen, wie viele Flächen für 

Prototypen/Anlagen aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zusätzlich zu den 2,1 % 

voraussichtlich mindestens benötigt werden. Auf der Webseite des Planungsverbandes ist 

ein zu diesem Thema erarbeitetes Gutachten veröffentlicht („Forschungs- und 

Entwicklungsvorhaben der Windenergiewirtschaft in der Planungsregion Rostock“, im 

Rahmen des INTERREG-Projektes WEBSR2 im Auftrag des Planungsverbandes Region 

Rostock, Wind-consult, Oktober 2013). Das Dokument wurde unter völlig anderen, nicht 

mehr aktuellen Vorgaben hinsichtlich des Zielmaßes für die Flächenausweisungen 

erarbeitet. Seine Ergebnisse (ermittelte Größenordnungen) sind also nicht aktuell. Das 

Gutachten kommt aber u.a. zu dem Schluss, dass für Prototypen/Anlagen aus Forschungsund 

Entwicklungsvorhaben zusätzlich zu den auszuweisenden Gebieten Flächen in 

Anspruch genommen werden müssen. Da ja auch dieser Flächenanspruch innerhalb unserer 

Planungsregion erfolgt, ist dieser nicht unerhebliche Punkt in die Regionalplanung mit 

aufzunehmen. Der Bedarf ist durch ein neues Gutachten festzustellen!
Laut Gesetzgebung sind alle Gebiete als „Rotor-Out-Gebiete“ auszuweisen, sonst gehen sie 

nicht voll in die Flächensumme ein. Das heißt, die Mittelpunkte der Fundamente der 

Windräder dürfen bis auf der Grenze stehen, so dass die Rotoren in ganzer Länge über die 

Grenzen hinausreichen. Diese aktuell 60 m bis 100 m gehen also von allen Abstandspuffern 

(Siedlungen, Nahbereiche kollisionsgefährdeter Arten usw.) ab. Dies muss jeder Bürger 

durch eine transparente Darlegung aus dem Regionalplan ersehen können! 

Die infolge der geplanten Gebietsausweisungen gebauten WEA verfügen alle über 

Umgebungskameras. Bei der geplanten Dichte der Gebiete zzgl. Prototypen/Anlagen aus 

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben könnte man fast von einer flächendeckenden 

Observation sprechen. Inwieweit werden Persönlichkeitsrechte, wird Datenschutz hier 

berücksichtigt? 

Es muss jedem klar sein, dass die Straßen und Wege der Gemeinden und des Landkreises 

nicht für Schwerlasttransporte ausgelegt sind. Für den entsprechenden Ausbau, ggf. nötigen 

Straßenneubau sowie für Zuwegungen innerhalb der Gebiete wird ebenfalls Fläche in 

Anspruch genommen (Versiegelung!). Auch dies ist Infrastruktur über deren Ausmaß aber in 

den Unterlagen keine Aussage gemacht wird. Dabei ist auch dies Folge der angestrebten 

Regionalplanung. Dieser Punkt ist unbedingt einzuarbeiten. 

Der Bau der Trassen für die Stromabführung innerhalb und aus den Windgebieten ist, im 

Zuge der Gebietsausweisungen, ebenfalls Folge der Regionalplanung und wird zu einer 

zusätzlichen Belastung der Umwelt führen. Auch dieser Punkt ist in den Unterlagen nicht 

berücksichtigt. Ebenso fehlt, wohin/wie weit der Strom überhaupt aus den Gebieten 

abgeleitet werden soll – bis zu regional vorhandenen Umspannwerken, die aktuell gar nicht 

die Kapazität dafür hätten? 

In den sogenannten Windpotenzialgebieten soll der Bau von Windrädern Vorrang gegenüber 

allen anderen Nutzungsarten haben. Im Umkehrschluss stelle ich mir die Frage, ob die 

Nutzung der in der Endfassung ausgewiesenen Gebiete auf Windenergie im Sinne der 

Stromerzeugung beschränkt ist (und Landwirtschaft). Ist es auch möglich, dass hier 

zusätzlich andere Anlagen (Photovoltaik, Speicheranlagen o.a.) errichtet werden, die 

Gebiete also im noch stärkeren Maße überbaut werden könnten, als es bislang in 

Windeignungsgebieten geschieht? Gibt es Nutzungsbeschränkungen über den Zeitraum der 

Gültigkeit des Regionalplanes? Und was ist danach? Sind die Flächen erst einmal 

vorbelastet, kann dies als Argumentation missbraucht werden, um weiteren Überbau in die 

Landschaft zu stellen. Wichtige Punkte, auf die in den Unterlagen eingegangen werden 

muss. 

Der Publikation „Climatic Impacts of Wind Power“ von L. M. Miller & D. W. Keith (Joule 

Volume 2 (12): S. 2618-2632; 2018) ist zu entnehmen, dass die als so klimafreundlich dargestellten Windparks die Umgebungstemperatur signifikant erhöhen und somit das 

Mikroklima im Bereich der Gebiete und deren Umgebung verändern. Die Anlagen verändern 

die atmosphärische Strömung, was zu einer Umverteilung von Wärme und Feuchtigkeit führt. 

Die Forscher weisen darauf hin, dass eine Zunahme der Anzahl der WEA eine Zunahme der 

klimatischen Auswirkungen nach sich zieht. Dies wird also eine der Folgen der 

Regionalplanung sein. Bei der geplanten hohen Dichte der Gebiete ist abzuleiten und 

anzuführen, in welcher Größenordnung dieser Effekt in den einzelnen Bereichen (einzelnes 

Gebiet, Kumulationseffekt benachbarter Gebiete) zu erwarten ist und welche Folgen und 

Risiken zu erwarten sind (Gesundheit der Menschen, Diversität Flora und Fauna, 

landwirtschaftliche Nutzung u.a.). Wie wird auf Ebene der Regionalplanung mit dem 

Widerspruch umgegangen, gesetzlichen Regeln zu folgen, die dem „Klimawandel“ entgegen 

wirken sollen und andererseits Planungen zu verfolgen, in deren Folge klimatische 

Veränderungen ausgelöst werden? 

In dem Artikel „Windräder bremsen den Wind und beeinflussen das Mikroklima“ des Diplom- 

Physikers D. Böhme wird angeführt: „Eine WEA kombiniert einen riesigen Materialaufwand 

mit einer sehr geringen Leistungsdichte. Daraus ergibt sich ein enorm hoher 

Landschaftsverbrauch.“ Außerdem wird gut verständlich erklärt, dass eine im gewissen Grad 

gesicherte Energieversorgung nur dann durch einen zunehmenden Ausbau der Windenergie 

erreicht werden könnte, wenn genügend Speicherkapazität (Speicher oder BackUp- 

Kraftwerke) vorhanden wäre (sowie genügend Wind). Der nötige Umfang wäre immens. 

Speicher sind in der erforderlichen Größenordnung weder vorhanden noch realisierbar. 

Ansonsten würde Windkraft aber keinerlei Beitrag zur Versorgungssicherheit beisteuern. 

Zu den Wirkungsgrad-Verlusten am Windrad und in den Zuleitungen würden auch die 

Verluste im Rahmen der Speicherung hinzukommen. „Windräder nehmen sich gegenseitig 

den Wind“ „Da eine WEA dem anströmenden Wind einen Teil von dessen kinetischer 

Energie entzieht, und diese in elektrische Energie wandelt, wird folglich die 

Windgeschwindigkeit in Lee der WEA verringert.“ Je mehr Windräder also auf einer Fläche 

zugebaut werden, desto geringer ist die Steigerung der daraus generierten Leistung. Je 

größer also die Windgebiete sind, desto weniger bringt eben diese Größe an 

Leistungszuwachs. Der weitere Ausbau wird immer ineffizienter bis hin zur Nutzlosigkeit. 

Fazit des Autors ist: „Mit Windkraft ist eine sichere Stromversorgung nicht möglich. … Der 

Windkraft-Ausbau kannibalisiert sich selbst und hinterlässt nichts als eine ehemalige 

Kulturlandschaft, die in ein einziges riesiges Elektrizitätswerk umgewandelt wurde. Wobei die 

gesicherte Leistung im Bereich der Bedeutungslosigkeit liegt.“ Durch WEA wird der Luft 

kinetische Energie entzogen und die Luft großflächig und kilometerweit verwirbelt. Damit 

werden WEA zu „Wetter-Machern“. „…wenn Feuchtigkeit normal am Boden verdampft, führt 

dies aufgrund der Verdunstungskälte von Wasser zu einer Kühlwirkung. Diese entfällt, wenn die Feuchtigkeit durch die Turbulenzen der Windräder verweht wird. Die Folge ist eine 

Austrocknung der Landschaft.“ All diese Umstände müssten doch in einer so gravierende 

Veränderungen bringenden Planung berücksichtigt und mit dargelegt und abgewogen 

werden. Es kann nicht sein, dass unsere Landschaft in großem Stil „verbraucht“ werden soll, 

ohne physikalische und wirtschaftliche Fakten und daraus erwachsene Konsequenzen zu 

berücksichtigen. In Sachen Windgebiete folgt der aktuelle Planungsentwurf einem absurden 

Irrsinn. 

Bei der Quellenauflistung der amtlichen Fachdaten am Ende des Textdokumentes beziehen 

Sie sich mehrfach auf den Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan für die Region Mittleres 

Mecklenburg/Rostock (GLRP 2007). Dieser in die Jahre gekommene Plan ist die aktuellste 

Darstellung der Landschaftsplanung für die Region MMR. Auf Seite II-159 des GLRP (2007) 

wird als Schutzzweck für die Mecklenburgische Schweiz u.a. dargestellt: „Erhalt der 

Schönheit dieser Landschaft in ihrer Synthese aus gewachsener mittelmecklenburgischer 

Kulturlandschaft und der bedeutsamen Dichte naturnaher Lebensräume; Erhalt und 

Entwicklung von Orten vielfältiger und wertvoller Biotopstrukturen, wie u. a. der Uferröhrichte, 

Feuchtgebiete, Bachtäler und Magerrasenstandorte am Schillersee…; Erhalt und 

Wiederherstellung der Landschaftserlebnisräume sowie der Landschaft als Erholungsraum 

im Rahmen der landschaftsverträglichen Mehrfachnutzung; Bewahrung des weitgehend 

wenig zersiedelten Gebietes vor willkürlicher und landschaftsfremder Bebauung; Erhalt der 

kulturhistorischen und Bodendenkmäler sowie der kulturell wertvollen Bauwerke als 

Elemente der Landschaft und touristisches Potenzial“. Mit der geplanten Raumentwicklung in 

Sachen Windenergie und Photovoltaik wird diese Inhalte hier nicht mehr einzuhalten sein. 

In Sachen Kulturhistorie sei angemerkt, dass die zur Planung vorgesehenen Gebiete in der 

Gemeinde Lalendorf eine große Wirkung auf mehrere kulturhistorisch wertvolle Bauten und 

Anlagen zur Folge haben würden: Herrenhaus Vogelsang, Herrenhaus Vietgest und das 

Gutshaus Dersentin. Unter enormen Investitionen wurden und werden diese Bauten von den 

Eigentümern saniert und restauriert. Sie sind u. a. nur haltbar, mit Besucher-Zustrom von 

außerhalb. Die vorgesehene Planung gefährdet den weiteren Erhalt dieser Anlagen enorm. 

Das, was z. T. mit umfangreichen Fördermitteln gerettet wurde, soll durch verfehlte Planung 

wieder geopfert werden. 

Auch gegen weitere Ergebnisse und Festlegungen des GLRP (2007) würde mit den 

geplanten Gebietsausweisungen verstoßen werden. Hinsichtlich der konkretisierten Ziele 

und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird auf S. III-20 des GLRP 

(2007) abgezielt auf: „Erhalt und Entwicklung der reich strukturierten und 

abwechslungsreichen Endmoränenlandschaft der Mecklenburgischen Schweiz einschließlich 

des Malchiner und Teterower Sees als Raum für die landschaftsgebundene Erholung; Erhalt ungestörter Blickbeziehungen von der Endmoräne über das Rückland der Seenplatte bzw. 

über das Malchiner Becken; Schutz und Pflege landschaftstypischer Strukturen, z. B. 

Kopfweiden, Alleen, Hecken, Hohlwege, Solitärbäume; Erhalt landschaftstypischer 

Ortsansichten und Baudenkmale sowie die Pflege und Wiederherstellung historischer 

Parkanlagen.“ Ich frage mich, inwieweit diese von Ihnen angegebene Quelle (GLRP 2007) 

dann in den vorliegenden Unterlagen zur Regionalplanung berücksichtigt wurde, wenn doch 

in all diesen Punkten eine gegensätzliche Planung durchgedrückt werden soll. 

Im Dokument „Erläuterungen“ auf Seite 24 wird aus der Stellungnahme des STALU 

wiedergegeben: „Die im RREP-Konzept vorgesehene Sicherung der Salzformation 

Fresendorf als möglicher Gasspeicher wird vom Staatlichen Amt abgelehnt. Die Belange des 

Trinkwasserschutzes in der engeren Schutzzone der Wasserfassung Warnow/Rostock seien 

hier als unbedingt vorrangig anzusehen und die Anlage eines Untergrundspeichers damit 

unvereinbar.“ Wie wird mit diesem Punkt umgegangen? Die beiden Leitungen für den 

Wasserstoff treffen im Entwurf zum Regionalplan in/bei Rostock zusammen. Es wird aber 

keine Aussage hinsichtlich der Speicherung gemacht. Wird hier dem Trinkwasserschutz 

Vorrang gegeben oder der Wasserstoffspeicherung? Ist denn eine effiziente Speicherung in 

der Untergrundspeicherformation Fresendorf überhaupt möglich? Welche Gefahren 

bestehen für Umwelt, Mensch und Tier? 

Aktuell läuft eine Ausschreibung der BVVG zum Verkauf des Bergwerkeigentums Fresendorf 

(endet 16.07.2024). „Ziel des Verkaufs … ist, mit Blick auf die nationale Wasserstoffstrategie 

des Bundes und des Projektes European Hydrogen Backbone, prioritär die Errichtung und 

der Betrieb eines Untergrundspeichers für Wasserstoff bzw. dessen Derivate. Der 

abzuschließende Kaufvertrag wird eine entsprechende Verpflichtung enthalten.“ (Zitat aus 

der Ausschreibung). Danach würden also der Standpunkt des STALU sowie mögliche 

Bedenken der Bürger von vornherein unberücksichtigt bleiben. Hierzu ist eine Aussage im 

Regionalplan zu machen. 

Im Folgenden möchte ich noch auf einige spezielle Passagen Ihres Textes eingehen: 

1 Einleitung: 

S. 3: Siedlung u. Verkehr 11 % (plus Puffer 800m/1000m), Wald 16 %, Gewässer 4 %, 

(Freiraumschutz Vorranggebiete 15%): Diese Flächen entfallen für die Windkraft. Im 

Ergebnis kommt es zu einer entsprechend großen Konzentration der Windgebiete im übrigen 

Raum. 

S. 4: Doch, es hätte bereits ein Umweltbericht mit vorgelegt werden müssen (siehe oben) 

S. 4: Es wird erwähnt, dass das Landesraumentwicklungsprogramm ebenfalls neu aufgestellt 

wird. Außerdem wird ausgeführt: „Die nähere Abstimmung der zukünftigen Festlegungen zwischen Regional- und Landesebene erfolgt im weiteren Verfahren der Planaufstellung.“ 

Inwiefern erfolgt diese Abstimmung? 

2 Allgemeine Grundsätze der Regionalentwicklung: 

S. 6: „G (3) Der umweltgerechte Umbau der Energiewirtschaft ist die größte Herausforderung 

für die regionale Entwicklung in den kommenden Jahren. Die Nutzung erneuerbarer 

Energiequellen soll im Planungszeitraum bis 2035 so ausgebaut werden, dass der regionale 

Energiebedarf bilanziell vollständig daraus gedeckt werden kann.“ Ein umweltgerechter 

Ausbau ist bei der geplanten Dichte von Windkraft und Photovoltaik und unter den neuen 

gesetzlichen Vorgaben (Novellierung des BNatSchG, Windenergie-Gesetzgebung) nicht 

möglich! Die Regelungen und somit die Folgen diesbezüglicher Regionalplanung sind 

umweltfeindlich! Das sollte so ein Regionalplan auch einfach schriftlich feststellen. 

Außerdem: Wie hoch sind denn der regionale Energiebedarf und die Bilanz in Bezug auf die 

Gebietsausweisung von 2,1 % der Regionalfläche? Das müsste ja bekannt sein, um ein so 

konkretes Flächenziel erfüllen zu wollen und Ihrer obigen Aussage gerecht zu werden. Das 

ist zu ergänzen. 

S. 6: „G (4) Die charakteristische Offenlandschaft sowie die naturnahen Räume der 

Ostseeküste und des Binnenlandes bestimmen wesentlich die Attraktivität der Region 

Rostock als Wohnort und Reiseziel. Diese landschaftlichen Potenziale sollen auch bei 

zunehmendem Nutzungsdruck auf den Freiraum geschützt und erhalten werden.“ 

Auch dies widerspricht sich massiv! Windräder haben weitläufige negative optische und auch 

akustische Wirkung. Die Landschaft soll in weiten Bereichen quasi vollständig überplant 

werden. Statt sich gut zu lesender Phrasen zu bedienen, sollte Klartext geschrieben werden: 

Die charakteristische Offenlandschaft, naturnahe Räume, die Attraktivität der Region und die 

landschaftlichen Potenziale gehören nach Umsetzung der angedachten Planung der 

Vergangenheit an! Denn nur in diesen Bereichen ergeben sich ja die sogenannten 

„Windpotenzialflächen“. Die hohe Attraktivität als Wohnort und Reiseziel wird durch die 

angedachte Planung beseitigt! 

S. 6: „G (8) „…Der fortwährende Flächenverbrauch und die Zerstörung landwirtschaftlicher 

Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll wirksam begrenzt werden.“ Das ist aus 

Sicht der Landwirtschaft sehr löblich. Aber warum gilt das nicht für die Überbauung durch 

sehr viel Fläche mit Anlagen der Windenergie und Photovoltaik sowie für diese nötige, neue 

Infrastruktur? Für die Bebauung von Windgebieten sind außerdem tief eingreifende, 

raumgreifende Baustellen nötig. Es werden tiefe Fundamente angelegt, der Boden wird 

verdichtet. Die Flächen werden zunächst nahezu tot gemacht. Der Betrieb der WEA ändert 

bekanntlich das Mikroklima im Bereich des Gebietes und seiner Umgebung, insbesondere 

durch erhöhte Temperatur und Trockenheit, und wirkt so ebenfalls auf die Landwirtschaft ein.

4 Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung 

S. 27: „G (1) In den Vorbehaltsgebieten für den Tourismus ist den Belangen der 

Tourismuswirtschaft und der landschaftsgebundenen Erholung gegenüber anderen 

Raumansprüchen ein besonderes Gewicht zu geben.“ Wenn die Landschaft / das 

Landschaftsbild durch die geforderte hohe Dichte an Windgebieten zerstört wird, bleibt diese 

Aussage natürlich Theorie. Auch hier also eine Planungsgrundlage, die nicht umgesetzt 

werden kann, was aber nicht benannt wird. 

S. 27: „Als Vorbehaltsgebiete für den Tourismus sind diejenigen Teilräume der Region 

festgelegt, in denen der Tourismus eine herausragende wirtschaftliche Bedeutung hat und 

bei allen Planungsentscheidungen mit entsprechend hohem Gewicht berücksichtigt werden 

muss. Dies sind die Kur- und Badeorte mit ihrer näheren Umgebung sowie die Randlagen 

der großen Naturparks im Süden der Region.“ Die Vorschläge für die Gebiete Vogelsang, 

Lübsee und Bansow liegen im Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower 

See“! 

5 Infrastrukturentwicklung 

S. 36: „Die genaue Bestimmung der Grenzen der Vorranggebiete ist anhand der zum 

Raumentwicklungsprogramm herausgegebenen Geodaten vorzunehmen.“ Dies ist nur 

wenigen Menschen möglich, da es eine GIS-Software erfordert! Die konkrete Darstellung der 

Gebietsvorschläge ist anhand von Karten sehr gut möglich, wurde aber in den Unterlagen 

vermieden. 

S. 36: „Die 73 Vorranggebiete umfassen insgesamt 7.600 Hektar, was gut 2,1 Prozent der 

Regionsfläche entspricht. Die Auswahl wurde anhand einheitlicher Ausschlusskriterien 

vorgenommen.“ Dieser Aussage nach, würde die Anwendung der Ausschlusskriterien 

lediglich die zufällig dem Planungsziel entsprechenden 2,1 % Regionsfläche als 

Windpotenzialflächen ergeben. Dem ist natürlich nicht so. Der Schritt zur Reduzierung von 

der gesamten Potenzialgebietskulisse auf das Zielmaß von 2,1 % fehlt in der vorliegenden 

Darstellung. Es werden auf S. 36/37 weitere Bewertungskriterien „für eine möglichst naturund 

landschaftsverträgliche Verteilung der Windenergiegebiete“ aufgezählt und nur erklärt: 

„Diese Kriterien wurden bei der näheren Auswahl der Vorranggebiete abwägend 

berücksichtigt.“ Eine Nachvollziehbarkeit ist nicht gegeben. Wie schon an anderer Stelle 

geschrieben, kann die Verteilung bei der geforderten Dichte keineswegs natur- und 

landschaftsverträglich sein! 

S. 36 Ausschlusskriterium „Überschwemmungsgebiete und engere Schutzzonen von 

Trinkwasserschutzgebieten„ Nach Pkt. 4.1 des Erlasses Wind-an-Land MV sind auch die 

Gewässerentwicklungskorridore ein Ausschlusskriterium (siehe z. B. Karte der FGE Warnow / Peene [link]: Anhang_A5_1.pdf (wrrl-mv.de))! Sind diese berücksichtigt worden und 

genügen sie den Ansprüchen auf Aktualität von Umweltdaten? 

S. 36 unten: als Ausschlusskriterium werden „gesetzlich geschützte Biotope“ genannt. Diese 

wurden aber nicht alle ausgeschlossen. Hier handelt es sich sicher nur, wie gesetzlich 

vorgeschrieben, um gesetzlich geschützte Biotope ab einer Größe von 5 ha. Alle anderen 

(die allermeisten) müssen ja gar nicht berücksichtigt werden, auch wenn man sich fragen 

muss, was es dann mit ihrem Schutz überhaupt auf sich hat. Zur wohl fehlenden Aktualität 

der Daten zu den geschützten Biotopen habe ich anfangs bereits Aussagen getroffen. Die 

aktuelle Biotopkartierung ist zu berücksichtigen! 

S. 37: Als Ausschlusskriterien für die Windgebiete werden genannt: „Nahbereiche um die 

Brutwälder des Seeadlers (500 Meter Abstand) und des Schreiadlers (1.500 Meter Abstand) 

sowie Grünlandfl.chen als bevorzugte Nahrungshabitate des Schreiadlers im Umkreis von 

3.000 Metern um die Brutwälder.“ Die Formulierung Brutwald statt Brutplatz lässt ableiten, 

dass hier einfach Text aus dem alten Entwurf übernommen wurde. Der Brutwald interessiert 

bei den politischen Entscheidungsträgern leider niemanden mehr. 

S. 37: „Als Vorranggebiete für Windenergieanlagen sind Flächen ab einer Größe von 30 

Hektar ausgewählt.“ Hier vermisse ich auf jeden Fall eine Aussage zur gesetzlichen 

Vorgabe. Falls es diese gibt und von ihr abgewichen wird, sollte dies begründet werden. 

Tabelle S. 38/39: Es fehlt die erste Spalte mit der bei Auflistungen üblichen laufenden 

Nummer. Der Verdacht liegt nahe, dass dies nicht unabsichtlich so ist. Während im Text „73 

Vorranggebiete“ geschrieben steht, listet die Tabelle nur 72 Gebietsvorschläge. 

Ausgerechnet das ein FFH-Gebiet bedeckende Areal Schrödershof fehlt in der Tabelle. 

Zudem soll es für dieses Gebiet bereits Flächenabsprachen (Verträge?) zwischen 

Flächeninhabern und Investoren geben. Außerdem wurden die in der Tabelle aufgeführten 

Flächenwerte (zumeist ab-)gerundet. Zusammen mit dem 106 ha großen vorgeschlagenen 

Gebiet Schrödershof listet die Tabelle 133 ha zu wenig auf! 

S. 41: „Sofern bei einem festgelegten Vorranggebiet ein Vorkommen von Vögeln besonders 

geschützter Arten festgestellt wird und die Schutzvorschriften eine zweckmäßige Ausnutzung 

des Vorranggebietes in Frage stellen, ist im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen von 

der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen. Nur in diesem 

besonderen Fall wird ein gesetzlich festgelegtes Verhältnis von Regel und Ausnahme durch 

die Festlegungen des Raumentwicklungsprogrammes umgekehrt, indem vorrangig die 

Möglichkeit einer Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten zu prüfen ist. 

Grund hierfür ist die Veränderlichkeit der Raumnutzung durch die windkraftsensiblen 

Vogelarten, die ansonsten jede verlässliche und verbindliche Regelung der 

Windenergienutzung für den Planungszeitraum des Raumentwicklungsprogrammes unmöglich machen würde.“ Es steht geschrieben „Vorkommen besonders geschützter Arten“ 

Zu dieser Aussage bleibt mir nur anzumerken, dass alle heimischen Vogelarten nach EUVogelschutz- Richtlinie als „besonders geschützt“ (Rechtsbegriff) gelten! Zur Absurdität, 

Ausnahmen zur Regel zu machen, habe ich mich im allgemeinen Teil meiner Stellungnahme 

bereits geäußert. Die Ausnahmeregelung nach §45 Abs. 7 BNatSchG besagt: „Eine 

Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind 

und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht 

Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG weiter gehende Anforderungen enthält. Artikel 

16 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/147/EG sind 

zu beachten...“ Wären zumutbare Alternativen vielleicht durch andere Gebiete, die nicht in 

den 2,1 % Landesfläche enthalten sind, gegeben? Der Erhaltungszustand der Populationen 

kann nicht abgeprüft werden, wenn die Daten zu den Vorkommen nicht aktuell sind! Und 

auch dann, sind solche Prüfungen rechtsunsicher und zeitaufwendig. Inwieweit werden denn 

die EU-Richtlinien beachtet? 

S. 43 (Photovoltaik): „Für die Solarenergienutzung im Freiland wird eine ungefähre 

Flächenzielgröße von 2.000 bis 3.000 Hektar angestrebt, die in der Region Rostock im 

Planungszeitraum bis 2035 erreicht werden sollte.“ Für eine Nachvollziehbarkeit ist 

darzustellen, woraus dieses Ziel abgeleitet wurde. Auch fehlt die Angabe, wie viel aktuell 

davon schon umgesetzt ist. Gibt es dafür eine Kontrollinstanz, wenn ja welche? Es lässt sich 

doch auch pauschal nicht ein Flächenziel für Freilandanlagen festlegen, ohne andere 

Solaranlagen (z. B. auf Dächern) zu berücksichtigen. Dasselbe gilt natürlich für die 

pauschale Festlegung einer Flächenkulisse für Windkraft, ohne den Bezug zum 

Energiebedarf darzustellen. Auch muss hier natürlich die Abhängigkeit von der Art der 

Anlagen (Leistungsfähigkeit u.a. Parameter) mit einfließen. 

6 Freiraumentwicklung: 

Ab S. 50 werden Grundlagen (Quellen) für die vorliegenden Unterlagen zum RREP-Entwurf 

angegeben. Diese haben z. T. keinen aktuellen Bezug mehr (2007, 2009 usw.) bzw. es 

wurde sich nicht nach deren Ergebnissen gerichtet. 

„Grundlagen“ (Quellen) S. 50 bis 53: 

S. 53: die zu Grunde liegenden und am Ende angegebenen Quellen „Amtliche Fachdaten“ 

sind zum Teil weit über 10 Jahre alt! Hier wird sich z. T. auf andere Planungsunterlagen 

(GLRP MMR, LUNG M-V 2009) berufen, deren Grundlagendaten wiederum älter sind. 

Es fehlen Datenangaben im Quellenverzeichnis! Die für die Windpotenzialgebiete zugrunde 

gelegten Fachdaten-Layer (GIS-Daten), das Alter der Daten (Erhebungsdatum!), das 

Erstellungsdatum der Layer sowie die Herkunft (Behörde) sind so offenzulegen, dass, bei Einholen der Geodaten von der zuständigen Behörde, auf Grundlage des 

Umweltinformationsgesetzes, die Pufferung der Schutzgüter (Ausschlusskriterien) und somit 

die Separation der Potenzialgebiete nachvollziehbar ist. 

…………… 

Im Ergebnis des aktuellen Standes der Regionalplanung (und anderer Folgen der aktuellen 

EU- und Bundespolitik), insbesondere der vorgesehenen Gebietsausweisung für 

Windenergie sowie der Flächengröße für Freiland-Photovoltaikanlagen, würde das Leben auf 

dem Lande so unattraktiv wie noch nie werden, stellenweise wohl unerträglich. Die 

gesetzlich verordnete Beeinträchtigung unserer Lebensumwelt und Kulturlandschaft ist 

bürgerfeindlich und führt zu unermesslichen Abstrichen beim Natur- und Artenschutz. Die 

Erholungsfunktion würde nicht mehr gegeben sein, der Tourismus, als wichtige 

Einnahmequelle in M-V, würde zurückgedr.ngt werden. Sie persönlich hätten Ihren Anteil 

daran, auch wenn es in Erfüllung der aktuellen Gesetzgebung wäre. Ich bin ein ruhiger 

Mensch und mit dem Wenigen, wirklich Wichtigem im Leben zufrieden. Aber aktuell wird 

definitiv eine Grenze überschritten, sodass ich die Pflicht eines jeden sehe, sich aufrecht zu 

stellen und für den Erhalt der Menschlichkeit und eines menschenwürdigen Umfeldes, 

einschließlich der natürlichen und kulturellen Umwelt einzustehen. Diese Verpflichtung 

haben wir, auch Sie, zudem unseren Kindern und den kommenden Generationen 

gegenüber. 

Im Übrigen ist Energie nicht erneuerbar, sondern nur von einer Form in eine andere 

umwandelbar (1. Hauptsatz der Thermodynamik). 

Nachtrag zur Infoveranstaltung in Teterow am 31.01.2024: 

Als Antwort auf die Kritik eines Bürgermeisters hinsichtlich des zu kurzen Zeitraumes von 

einem Monat für die Stellungnahme wurde von Herrn Fengler behauptet, dass der vom 

Planungsverband gewählte Zeitraum für die öffentliche Beteiligung schon länger gewählt 

wurde, als vom Gesetz vorgeschrieben. Das ist falsch. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein 

Zeitraum von mindestens einem Monat. Hier betrug der Zeitraum für die Stellungnahmen 

einen Monat und 9 Tage. 

Es wurde von Herrn Fengler angegeben, dass die Windvorranggebiete im sogenannten 

ersten Entwurf nicht flurstückgenau geplant worden wären. Das ist falsch. Die Karten sollen 

zwar diesen Eindruck erwecken. Im Text wird aber explizit auf Folgendes hingewiesen: „Die 

genaue Bestimmung der Grenzen der Vorranggebiete ist anhand der zum 

Raumentwicklungsprogramm herausgegebenen Geodaten vorzunehmen“. Außerdem hat die 

Planung schon von Gesetzes wegen „flächengenau“ zu erfolgen.

Die Aufforderung von Herrn Fengler, dass die Bürger gerne ihnen bekannte 

artenschutzrelevante Daten an den Planungsverband geben können, ist ziemlich dreist. 

Gesetzlich vorgegeben ist, dass die aktuellen Daten von der jeweils zuständigen Behörde 

abzurufen sind. Da mir und anderen Anwohnern und Betroffenen keine Aussage darüber 

vorliegt, inwieweit aktuelle Daten vorliegen und auch abgefragt wurden, behalte ich mir und 

behalten wir uns vor, selbst oder in Auftrag erhobene Daten an das LUNG M-V zu melden. 

Die Aussage von Herrn Plehn, dass die Daten zum Artenschutz und zu den gesetzlich 

geschützten Biotopen von 2021 wären, ist ebenfalls nicht richtig. Da wurden sie vielleicht das 

letzten Mal abgerufen. Die Daten sind aber auch da nicht aktuell gewesen. Für die 

Biotopkartierung liegen dem LUNG M-V inzwischen aktuelle Daten vor, die als 

Planungsgrundlage zu verwenden sind! Immerhin handelt es sich um eine weit in die Zukunft 

festzulegende Planung – die Aktualität der Daten muss also vorausgesetzt werden können! 

Ich behalte mir vor, den Text meiner Stellungnahme an anderer Stelle zu veröffentlichen.







Oh wie schön ist (war?) Mamerow...